Nahrungsergänzungsmittel: rechtlich Lebensmittel
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind nach der EU-Richtlinie 2002/46/EG und der deutschen Nahrungsergänzungsmittelverordnung Lebensmittel. Ihr Zweck: die normale Ernährung um Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zu ergänzen. Sie durchlaufen keine behördliche Zulassung wie Medikamente, unterliegen aber Kennzeichnungs- und Sicherheitsvorgaben – und der Health-Claims-Verordnung: Werben dürfen sie nur mit zugelassenen Aussagen.
Arzneimittel: zugelassen und geprüft
Arzneimittel fallen unter das Arzneimittelgesetz. Vor dem Verkauf müssen Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit in einem Zulassungsverfahren nachgewiesen werden; viele sind verschreibungspflichtig und werden ärztlich begleitet.
Was das für Ihre Erwartungen bedeutet
Ein Nahrungsergänzungsmittel kann und darf keine Krankheiten behandeln – und ein seriöser Anbieter behauptet das auch nicht. Wer Ihnen ein NEM als „Medikamenten-Ersatz“ verkauft, verkauft Ihnen ein falsches Versprechen.
Konkret: Reta 3
Reta 3 ist ein Nahrungsergänzungsmittel und kein Arzneimittel. Es enthält kein Retatrutid und keinen anderen verschreibungspflichtigen Wirkstoff und steht in keiner Verbindung zu Abnehm-Medikamenten. Es ersetzt weder eine ausgewogene Ernährung noch ärztlichen Rat. Die Wirkaussagen auf dieser Website beschränken sich deshalb auf die zugelassenen EU-Formulierungen für Zink und Chrom – im Wortlaut nachzulesen.
Checkliste: Woran Sie unseriöse Angebote erkennen
- Heilversprechen („heilt“, „ersetzt Medikamente“, „garantiert x kg“)
- Vorher-nachher-Bilder und erfundene Erfahrungsberichte
- Angebliche Arzt- oder Prominenten-Empfehlungen ohne Beleg
- Künstlicher Zeitdruck durch Countdowns und „nur noch 3 Stück“
- Versteckte Abo-Fallen im Kleingedruckten
Auf dieser Website verzichten wir bewusst auf all das.
Wann ärztlicher Rat Pflicht ist
- bei bestehenden Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme,
- in Schwangerschaft und Stillzeit,
- bei Personen unter 18 Jahren,
- bei anhaltenden Beschwerden – die gehören in ärztliche Abklärung, nicht in Selbstversuche.
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* Werbelink. Preise laut Anbieter, Stand: August 2026.